Geschichte Japans – die Meiji Zeit

Die Meiji-Periode ist die Zeit der "erleuchteten Regierung des Kaisers" (das bedeutet Meiji wörtlich) Mutsuhito, der seine Herrschaft selbst so benannte. Während seiner Regentschaft von 1868 bis 1912 beschreitet Japan mit Hilfe zahlreicher umfassender Reformen den Weg in die Moderne.

        Um den Fortbestand des Staates zu sichern und im Weltgeschehen eine Rolle spielen zu können, werden Gesellschaft, Politik, Militär und Wirtschaft nach westlichem Vorbild neu geordnet und Japan steigt zur imperialen Großmacht auf.
        Der Wandel des Landes vollzieht sich in drei Schritten. Zunächst wird die alte Feudalstruktur überwunden. Der Kaiser verfolgt sein “Programm der Neuen Ära” und konzentriert die Macht in seiner Person, das Land wird deutlich für europäische Ideen geöffnet und umfassend nach dem Vorbild der preußischen Reformen umstrukturiert.
        Im zweiten Schritt müssen die Reformen verarbeitet werden, nach der Abfindung und Neuordnung des Adels bilden sich in der neuen Bürokratie verschiedene Interessengruppen (Clans) und Parteien. Provinzparlamente werden eingerichtet, per Verfassung wird die konstitutionelle Erbmonarchie festgeschrieben.
        Auf den Grundlagen dieser inneren Reformen und mit der wirtschaftlichen Triebkraft der Industrialisierung beginnt Japan imperiale Ziele zu verfolgen und wird zur Weltmacht.

        Politische und militärische Entwicklung der Meiji-Zeit

        Nach der jahrelangen Abschirmung von der Außenwelt während des Shogunats erfährt Japan seit der Öffnung 1853/1854 seine Unterlegenheit gegenüber den Europäern.
        Um dieser entgegenzuwirken beginnt ein neuer Kurs der Anpassung an Europa und Forschungsgruppen werden ausgesendet, die bald die Ideen und Strukturelemente der imperialistischen europäischen Staaten nach Japan bringen.
        In einem konsequenten Reformkurs wird das Ständesystem abgeschafft, die Währung des Yen eingeführt, das Steuersystem von Natural- auf Geldabgaben umgestellt, es werden die Wehr- und Schulpflicht eingeführt, das Bürgerliche Gesetzbuch Preußens übernommen.
        Besonders die Reform des Militärs ist entscheidend, da mit der Wehrpflicht der ganze Kriegsstand der Samurai gleichsam nutzlos wird und deshalb nach erfolglosen Aufständen in der Folge auch verschwindet. Mit der Modernisierung der Armee und strategischer Rüstungspolitik gelangt Mutsuhito schnell auf Augenhöhe mit den Europäern, China und Russland überholt er sogar.

        Beginnende Expansion Japans

        Gefördert durch einen raschen Bevölkerungsanstieg industrialisiert sich das Land sehr schnell. Die gesamte Wirtschaft ist von Familientrusts wie den Mitsui, den Yasuda und den Sumitomo kontrolliert, diese interessieren sich bald für Rohstoffe und Absatzmärkte außerhalb des eigenen Landes.
        Armee und Marine und die darin dominierenden Clans verfolgen imperialistische Ziele, diesem Wettstreit ist die Regierung ausgeliefert und gibt nach.
        Der Einfluss im ostasiatischen Raum wird konsequent erweitert. In den 1870er Jahren eignet Japan sich zunächst Inselgruppen an, schickt Truppen nach Taiwan und erzwingt die Öffnung koreanischer Häfen. Die südlichen Bonin- und Riu-Kiu-Inseln werden besetzt und die nördlich gelegenen Kurilen fallen durch ein Abkommen mit Russland an Japan.
        Das Eingreifen beim koreanischen Tong-hak-Aufstand Mitte der 90er Jahre löst den Krieg gegen China aus.
        Im chinesisch-japanischen Krieg 1894/95 erobern die überlegenen japanischen Streitkräfte unter anderem Dairen, Shantung, Weihaiwei und Söul. Der Friedensvertrag regelt die Eingliederung Taiwans und der Pescadores-Inseln in das Staatsgebiet Japans.
        Im zweiten großen Krieg der Meiji-Ära, dem russisch-japanischen Krieg 1904/1905, erringt das Kaiserreich das Protektorat über Korea und die Süd-Mandschurei und erhält Süd-Sachalin sowie Port Arthur. Mit dem Sieg in dieser Auseinandersetzung wird Japan international als Großmacht anerkannt, es entstehen diplomatische Verbindungen in Form von Freundschaftsverträgen mit anderen Imperialmächten.
        Die Meiji-Restauration

        Kaiser Meiji – die Meiji Restauration

        Grundlage aller Entwicklungen der beschriebenen Ära ist die Ablösung des Shogunats und die Restauration des Kaisertums unter Mutsuhito.
        Nachdem das Shogunat an Ansehen verloren hat und der letzte Shogun 1867 abdankt, konzentriert sich alle Macht in der Person des Kaisers/Tenno.
        Dem gleichen Zweck dient die Neuordnung der Stände, und die Entmachtung der Daimyos.
        Die Daimyos, die als Großfürsten und Grundbesitzer, Regierungsrecht über ihr Han – das heißt über Land und Leute haben – müssen dieses im Zuge der Abschaffung des Lehenswesens gegen Abfindung an den Hof des Tenno zurückgeben. Allerdings werden sie als Verwalter Chihanji wieder eingesetzt, bis die Hans ganz aufgelöst werden und neue Präfekturen das Land gliedern.

        Demokratiebewegung und Verabschiedung der Verfassung

        Mit der Orientierung am preußischen Vorbild ist nun ein oligarchischer Obrigkeitsstaat geschaffen. Im Protest gegen diese Auswirkung der Meiji-Reformen beginnt das Volk sich zu organisieren, fordert seit den 1870er
        Jahren zunehmend Mitbestimmungsrechte und begehrt gegen die Staatsmacht auf.
        Erstmalig nimmt das Bürgertum Anteil an politischer Entwicklung und Herrschaftsfragen. Zur Artikulation der Interessen entstehen Volksparteien und als Gegenreaktion organisiert auch der Adel sich in einer Partei.
        Die Zersplitterung der Demokratiebewegung führt allerdings zur Schwächung der eigenen Durchsetzungskraft. Zwar reicht der Druck aus, den Kaiser und seine Klientel zur Reaktion zu zwingen – es wird eine Verfassung ausgearbeitet und das Parlament mit zwei Kammern nach englischem Vorbild entsteht – allerdings bleibt die Position des Kaisers unangefochten mit großer Machtfülle ausgestattet und der Einfluss der Bürger im Parlament eher gering.
        Die tonangebenden Adelsfamilien werden nicht abgelöst, aber die Entwicklung von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie wird mit dem Inkrafttreten der Verfassung 11.2.1889 endgültig vollzogen.